Haus- und Badeformen

Ordentlich gefalte Handtücher
© © Bild von Tom auf Pixabay

Inhalt

Haus- und Badeordnung

Liebe Badegäste - wir möchten, dass sich alle bei uns wohlfühlen. Nehmen Sie daher auf andere Rücksicht und zeigen Sie Verständnis für deren Interessen und Wünsche. Wenige Regeln sorgen für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt.


§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freizeitbades „De Bütt“ einschließlich des Eingangs und der Außenanlagen.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

(1) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich.

(2) Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen (z. B. für Saunen, Wasserrutschen) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.

(3) Die Geschäfts- und Betriebsleitung sowie das Personal, die DLRG und der externe Sicherheitsdienst üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals, der DLRG und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Besucher, die wiederholt gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen oder die durch ihr Verhalten, das auch in der Zukunft zu erwarten ist, den Badebetrieb nachhaltig stören, können direkt und bei schweren Vergehen (z.B. Diebstahl) dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Dies kann bis zu sechs Wochen mündlich, bei einem längeren Zeitraum schriftlich geschehen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Jahreskarten werden nicht um die Dauer der Maßnahme verlängert.

(4) Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere des § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Einsicht in das Videomaterial kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Polizei gewährt werden.

(5) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

(6) Bei Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Einhaltung der Badeordnung mitverantwortlich.

(7) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind auf dem gesamten Gelände nur nach Genehmigung durch den Betriebsleiter erlaubt.

§ 3 Öffnungszeiten, Preise und Kurse

(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste sind öffentlich bekanntgegeben (www.debuett.de) oder sind im Eingangsbereich einsehbar.

(2) Die Badezone bzw. das Saunabad (Aufenthalts- und Saunazone) sind 20 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit zu verlassen.

(3) Für das Freibad, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.

(4) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb (z.B. bei Schul- und Vereinsschwimmen, Kursangeboten, Veranstaltungen, technischen Problemen oder Unwettern) besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittsgeldes.

(5) Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.

(6) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung, bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

(7) Anmeldungen zu den vom Freizeitbad „De Bütt“ angebotenen Kursen müssen vor Ort an der Kasse erfolgen. Mit Entrichtung der Kursgebühr ist die Anmeldung verbindlich. An der Kasse können die Kursgebühren bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Die Stornierung der Kurse ist bis 15 Tage vor Kursbeginn kostenfrei. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 15€ bis zum Tag vor Kursbeginn erhoben.  Mit Beginn des Kurses ist dieser nicht mehr stornierbar, eine Erstattung ausgeschlossen.

(8) Bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Kursleiters oder aus unvorhersehbaren Gründen kann das Freizeitbad „De Bütt“ einen Kurs absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Sollte es zu einzelnen Stundenausfällen kommen, für die das Freizeitbad De Bütt verantwortlich ist, werden Nachfolgetermine bekannt gegeben oder die Kursgebühr anteilig erstattet.

§ 4 Zutritt und Aufenthalt

(1) Der Besuch des Freizeitbades „De Bütt“ steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

(2) Jeder Nutzer muss eine gültige Zutrittsberechtigung für die entsprechende Leistung erwerben. Nutzer, die keine gültige Zutrittsberechtigung erworben haben oder sich nachweislich widerrechtlich Zugang in einen der Bereiche des Freizeitbades verschafft haben, sich also Leistungen erschlichen haben, haben eine Strafgebühr von 50€ während der Öffnungszeiten und 150€ außerhalb der Öffnungszeiten zu entrichten und das Bad umgehend zu verlassen. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
Ausdrücklich weisen wir auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach §123 StGB und wegen Erschleichen freien Eintritts nach §265a StGB hin. (Missbrauch der Jahreskarte, Weitergabe an Dritte, Betreten des Geländes über Zäune oder Mitarbeiterzugänge).

(3) Die Badezeit richtet sich nach der gelösten Eintrittskarte. Bei Überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlpflicht auf den nächsthöheren Tarif.

(4) Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und minderjährige Nichtschwimmer ist die Begleitung einer geeigneten erwachsenen Aufsichtsperson erforderlich. Erwachsene Nichtschwimmer handeln auf eigene Verantwortung. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. für Saunaanlagen, Wasserrutschen, etc.) sind möglich.

(5) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der jeweiligen Einrichtung nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Ob eine Begleitperson geeignet ist, entscheidet das Personal, erforderlichenfalls durch Hinzuziehen der Schichtleitung. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

(6) Der Zutritt, bzw. Aufenthalt ist u.a. nicht gestattet für:

  • Personen, die offensichtlich unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Hierüber entscheidet das Personal – ggf. durch Hinzuziehen der Schichtleitung.
  • Personen, die Tiere mit sich führen.
  • Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetztes leiden. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
  • Personen, die an offenen Wunden oder an Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf, etc.) leiden, die sich ablösen können.
  • Personen, die die Einrichtungen (ohne Genehmigung der Betriebsleitung) zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

§ 5 Allgemeine Verhaltensregeln

(1) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Bade- und Saunabetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

(2) Vor der Benutzung der jeweiligen Bereiche muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben sowie Fußpflege u.ä. sind untersagt. Zudem ist die Verwendung von Einreibemitteln jeder Art vor Benutzung der Becken und Saunen untersagt. Einreibemittel müssen vor Benutzung gründlich abgeduscht werden.

(3) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Der Aufenthalt in unseren Anlagen verlangt Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Diesbezüglich ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt. Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen sowie sexuelle Handlungen jeglicher Art sind auf dem gesamten Gelände ausdrücklich verboten.

(4) Alle Einrichtungen des Bades, einschließlich der Leihartikel, sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. Nutzen Sie daher die aufgestellten Mülleimer. Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass Kinder und inkontinente Personen, die eine Windel benötigen, eine geeignete Schwimmwindel zu tragen haben. Die Windeln können an der Bäderkasse erworben werden.

(5) Jegliche zerbrechlichen Behälter (z.B. Glas oder Porzellan) dürfen nicht in die Barfußbereiche mitgebracht werden. Im Freibad sind zerbrechliche Gegenstände nur auf der Wiese erlaubt. Gegenstände der Gastronomie aus Glas oder Porzellan dürfen nur im Bereich der Gastronomie verwendet werden.

(6) Für Speisen und Getränke gelten je Bereich folgende Regelungen:

  • Halle: Speisen und Getränke dürfen ausschließlich zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Diese dürfen nur außerhalb der gastronomische Bereiche auf den bereitgestellten Sitzgelegenheiten, im Wintergarten oder auf den Grasflächen, verzehrt werden.
    In der Gastronomie erworbenen Speisen und Getränke dürfen nur im Gastronomiebereich verzehrt werden.
  • Sauna: Mitgebrachte Speisen sind verboten. Mitgebrachte Getränke dürfen nur außerhalb des gastronomischen Bereiches verzehrt werden.
  • Freibad: Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ausschließlich zum eigenen Verzehr erlaubt. Diese dürfen nicht im Weichbodenbereich um das Planschbecken und die Kleinkinderrutsche verzehrt werden.

(7) Für minderjährige Personen unter 18 Jahren besteht ein Alkoholverbot entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

(8) Der Genuss von Kaugummi und Bonbons in den Becken ist zu unterlassen.

(9) Die Bestellung eines externen Dienstleisters (z.B. Lieferservice) für Speisen und Getränke auf das Gelände des Freizeitbades De Bütt ist untersagt. Diese werden ohne Geschäftsabschluss des Hauses verwiesen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht weder für den Besteller noch für den Dienstleister.

(10) Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.  

(11) Kostenlose Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

(12) Das Rauchen ist im Hallenbad und in der Sauna nur in dem dafür vorgesehenen Außenbereich gestattet. Nur im Freibad ist das Rauchen und die Nutzung von Wasserpfeifen (Shishas) auf den Grasflächen und in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Aschereste dürfen nicht auf die Wiese geschüttet werden. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten und sonstigem Abfall freizuhalten. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind grundsätzlich in allen Bereichen zu benutzen. Diese Regelung schließt das Rauchen von E-Zigaretten ein. Für minderjährige Personen unter 18 Jahren besteht ein Rauchverbot entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

(13) Der Konsum von Cannabis ist auf dem kompletten Gelände und in Sichtweite zum Freizeitbad De Bütt nicht erlaubt.

(14) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen oder Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke, für die Presse und für Unterwasseraufnahmen jeglicher Art bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung. Das Personal hat im Zuge dessen das Recht, die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte zu prüfen.

(15) Bei Unwetter (Gewitter, Sturm, etc.) sind die Außenbecken, die Dachterrasse und Freiflächen sofort zu verlassen.

(16) Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und mit einem mindestens einjährigen, in besonders schwerem Fall auch dauerhaftem Hausverbot bestraft. Zudem wird ein Verwarngeld in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt. Bei Benutzung der Ware, bzw. Zerstörung der Originalverpackung wird der Neupreis in Rechnung gestellt.

(17) Die Nutzung der Notöffnungstasten bei den Gruppentüren ist nur im Notfall erlaubt. Der nachweisbare Missbrauch der Notöffnungstaste wird mit einer Gebühr von 50€ belegt.

§ 6 Badebetrieb

(1) Die Nutzung sämtlicher Becken ist ausschließlich in üblicher Badebekleidung gestattet. Als übliche Badebekleidung akzeptiert werden: Badehosen, Badeshorts (maximal knielang), Badeanzüge, Bikinis, Burkinis, Tankinis, Neoprenanzüge, UV-Shirts und Badekappen.
Im kompletten Hallenbereich (inkl. Wintergarten und Gastronomie) ist der Aufenthalt nur in Badekleidung oder kurzer frischer Sportkleidung gestattet, die nicht außerhalb des Bades bereits getragen wurde. In der Sauna des Freizeitbades „De Bütt“ gelten andere Regelungen für die Bekleidung.  

(2) Auf Anweisung durch das Personal haben Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer im Freizeitbad „De Bütt“ für die Dauer des gesamten Aufenthaltes in der Nähe der Becken unablässig geeignete Schwimmhilfen zu tragen, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer dürfen nur die Nichtschwimmerbecken nutzen.

(3) Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

(4) Das Hineinstoßen oder Werfen anderen Personen in die Becken ist untersagt. Zudem ist das Rennen auf den Beckenumgängen und in sämtlichen Nassbereichen, das Turnen auf den Einstiegsleitern und Geländern sowie das Besteigen oder Ausruhen auf den Bahnabtrennungen verboten.

(5) Jegliches Einspringen in alle Nichtschwimmerbereiche und an den Längsseiten in die Sportbecken ist untersagt. Kopfsprünge in allen Bereichen sind nur am Beckenkopf und ab einer Wassertiefe von 1,80m gestattet.

(6) Spielzeuge sind nur unter Rücksichtnahme auf andere Badegäste in den Nichtschwimmerbereichen außerhalb der Rutschenlandezone gestattet. Leder- oder ähnlich feste Bälle sowie andere harte Gegenstände sind zu Wurfzwecken in allen Becken verboten.

(7) Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen.
Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

(8) Rutschen, im Wasser schwimmende Großspielgeräte (z.B. Wibit) und Sportschwimmerbahnen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Rutschenlandebereich muss sofort verlassen werden.

(9) Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett/den Sprungturm betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.

(10) Die Benutzung von Tauchausrüstung (z.B.  Tauchautomaten) muss im Voraus angemeldet und genehmigt werden. Die Benutzung von selbstmitgebrachten Augenschutzbrillen und Schnorchel erfolgt auf eigene Gefahr. Schwimmflossen sind grundsätzlich in allen Nichtschwimmerbereichen untersagt. Auftriebsmittel (außer Pullboys, Schwimmbretter und Aquajoggingutensilien zu Trainingszwecken) sind im öffentlichen Bereich aller Schwimmerbecken untersagt.                                   

(11) Während der „Spielzeiten“ ist das Bahnenschwimmen im abgesperrten Bereich nicht gestattet.

§ 7 Freibad und Wiesenbereiche

(1) Offenes Feuer und Grillen sind verboten.

(2) Die Liegen dürfen nur mit dem an der Kasse erhältlichen Pfandchip entriegelt werden. Bei Entriegelung mit einem anderen Gegenstand ohne Begleichung der Gebühr an der Kasse erheben wir eine Strafgebühr von 50€ pro Liege. Die Rückgabe der Pfandchips für die Freibadliegen und die Erstattung des Pfandbetrages kann nur gegen Vorlage des Kassenbeleges vom gleichen Tag erfolgen.

(3) Der Zugang zu den verschiedenen Bereichen ist nur unter Benutzung der hierfür gekennzeichneten Wege, Treppen und Durchschreitebecken gestattet. Das Betreten abgesperrter Bereiche und Anpflanzungen ist untersagt.

(4) Nach Nutzung der Sandspielbereiche ist der sich am Körper befindliche Sand an den Duschen abzuspülen, bevor die Becken benutzt werden.

§ 8 Sauna

(1) Die Sauna Anlage dient Ihnen zur Erholung und Ruhe. In den Schwitz- und Ruheräumen sind aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme keine Gespräche erlaubt. Wir fordern Sie auf, im gesamten Saunabereich ein angemessenes ruhiges Verhalten darzulegen.

(2) Das Essen im Saunabereich ist nur im Gastrobereich gestattet. Im Gastrobereich dürfen nur bestellte Gerichte aus der Gastronomie verzehrt werden. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen ist nicht erlaubt.

(3) Die Sauna ist ein textilfreier Bereich. In den Ruheräumen, der Gastronomie und fern des Abkühlbereiches ist ein Bademantel oder ausreichend großes Handtuch zu tragen.

(4) Die Schwitzräume sind ohne Badeschuhe zu betreten. Alle Holzbänke der Sauna sind mit einem ausreichend großen Handtuch abzudecken, damit eine Verunreinigung der Holzbänke vermieden wird. Die Handtücher sind nach dem Saunagang aus der Kabine zu entfernen.

(5) Die Liegen dürfen nur mit einem ausreichend großen Handtuch und trocken benutzt werden. Beim Verlassen der Liegen sind diese für andere Kunden frei zu räumen. Das Personal ist bei Zuwiderhandeln aufgefordert die Liegen abzuräumen.

(6) Im Dampfbad ist die Sitzfläche vor und nach der Nutzung durch den vorhandenen Wasserschlauch zu reinigen.

(7) Das Mitbringen von eigenen Produkten wie Honig, Salz, Peelings oder Aufgussmittel usw. ist untersagt. Aufgüsse, Peelings oder sonstige Angebote sind dem Aufgussplan zu entnehmen und werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

(8) Vor Nutzung des Kalttauchbeckens ist das Abduschen erforderlich.

(9) Rauchen ist nur im speziell ausgewiesenen Raucherbereich erlaubt.

(10) Die Schiebetüren und die Steuerung des Sonnenschutzes im Wintergarten darf ausschließlich durch das Personal von De Bütt bedient werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die diensthabende Servicekraft.

§ 9 Haftung

(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

Unfälle und Reklamationen sind in jedem Falle vor Verlassen des Bades bei der Schichtleitung geltend zu machen.

(2) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen.
Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Zweiräder. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.
Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

(4) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertschließfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet.
Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen und den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren.
Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt.
Der Inhalt wird als Fundsache behandelt und gemäß Fundsachenordnung behandelt.

(5) Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Betreiber überlassene Gegenstände: Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Chipcoins und Leihartikel so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Chipcoins und Leihartikel bei sich zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zurück zu lassen.
Bei Verlust wird ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vermutet. Die Widerlegung dieser Vermutung obliegt im Streitfall dem Badegast.

(6) Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 9 (5) vom Betreiber überlassenen Gegenstände wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dieser Betrag ist vor Verlassen des Bades zu entrichten. Zur Festlegung wurden die Schadenshöhen der vergangenen Verlustfälle berücksichtigt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die jeweiligen Beträge sind in einer separaten Gebührenliste aufgeführt, welche im Foyer öffentlich aushängt. Vor Aushändigung von verschlossenen Gegenständen ist das Eigentum an den Sachen nachzuweisen.

(7) Der Besucher ist verpflichtet alle Schäden, die er im Freizeitbad „De Bütt“ verursacht, sofort beim Personal anzuzeigen und entsprechend Ersatz zu leisten. Begleitpersonen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(8) Für Kleinkinder und Kinder gilt die Aufsicht der begleitenden Person. Die Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass die Kleinkinder und Kinder nicht zu Schaden kommen, die Haus- und Badeordnung einhalten und hat ferner die Verpflichtung, dies während des Besuches laufend durch regelmäßige Kontrollen zu überwachen. Die Aufsicht beginnt mit dem Betreten des Geländes und endet erst nach dem Verlassen des Geländes des Freizeitbades „De Bütt“. Die Aufsicht durch das Personal des Freizeitbades „De Bütt“ entbindet Eltern oder die jeweiligen Aufsichtspersonen nicht von der intensiven Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht.

(9) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sie haben das Seitenende erreicht.