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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Freizeitbad De Bütt möchte sicherstellen, dass ihre Website www.debuett.de für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Das bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Website nutzen können sollten.


Es gibt Gesetze und Vorschriften, die die Barrierefreiheit von Websites regeln. Das Freizeitbad De Bütt gibt eine Erklärung ab, in der es angibt, inwieweit ihre Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Barrierefreiheit wird überprüft

Die Barrierefreiheit der Website www.debuett.de wird derzeit überprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird eine vollständige Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht. Das Freizeitbad De Bütt ist der Ansicht, dass ihre Website weitgehend barrierefrei ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus bestimmten Gesetzen und Verordnungen.

Soziale Netzwerke

Das Freizeitbad De Bütt bemüht sich auch darum, seine Angebote auf anderen Websites, wie beispielsweise in sozialen Netzwerken, barrierefrei zu gestalten. Dies hängt jedoch von den Funktionen ab, die von den jeweiligen Anbietern wie Facebook, Twitter oder Instagram zur Verfügung gestellt werden.

Gerne Rückmeldung

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Informationen und Funktionen auf unserer Website nicht ausreichend zugänglich oder nur eingeschränkt barrierefrei sind, können Sie sich an die im Impressum genannte Stelle wenden oder Ihre Anregungen und Beschwerden über unser Kontaktformular einreichen. Wir kümmern uns um solche Probleme, die beispielsweise Inhalte betreffen, die schwer zugänglich sind, die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit nicht erfüllen oder inhaltlich unklar sind und verbessert werden sollten.

Ombudsstelle

Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihrer Rückmeldung durch uns (das Freizeitbad De Bütt) nicht zufrieden sind oder der Meinung sind, dass die unzureichende Barrierefreiheit von www.debuett.de Sie benachteiligt, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden. Diese Ombudsstelle ist dafür zuständig, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen. Sie erreichen die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet.

Weiterführende Information

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